KULTUR - Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

KOMMISSION KUNST IM ÖFFENTLICHEN RAUM

Die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum wurde Mitte der Neunziger Jahre in Hellersdorf ins Leben gerufen. Seit der Bezirksfusion 2001 ist die Kommission zuständig für Großbezirk Marzahn-Hellersdorf. Sie besteht aus Vertretern der Bezirksverwaltung, des Büros für Kunst im Öffentlichen Raum des Kulturwerks des Berufsverbands Bildender Künstler Berlins und aus Bildenden Künstlern und Architekten. Die freiberuflichen Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Als Fachgremium berät die Kommission die Bezirksverwaltung und private Investoren in allen anstehenden Fragen zur Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau.

Die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum gibt Empfehlungen für alle im öffentlichen Raum geplanten Kunstprojekte, vermittelt als demokratisches Instrumentarium die unterschiedlichen Interessen der Nutzer, Bauherren, Architekten usw. und nimmt fachlich qualifiziert auf künstlerische Gestaltungen Einfluss.

Geschäftsordnung der Kommission „Kunst im öffentlichen Raum Marzahn-Hellersdorf“

Die vorliegende Geschäftsordnung regelt die Aufgaben, die Mitgliedschaft und die Arbeitsweise der Kommission Kunst im öffentlichen Raum im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 0093/IV  vom 24.5.2012 des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin.

1.    Aufgaben und Arbeitsgrundlagen

1.1.      Die Kommission berät das Bezirksamt zu Fragen der Kunst im öffentlichen Raum. Dies gilt für Maßnahmen im Hoch-, Tief- und Landschaftsbau.

1.2.      Auf Anforderung berät die Kommission auch private Investoren zur Kunst im öffentlichen Raum. Bei städtebaulichen Verträgen o.ä. arbeitet sie beratend mit.

1.3.      Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission orientiert sich an den Festlegungen in der Anweisung Bau.

2.    Mitgliedschaft

2.1.      Mitglieder der Kommission Kunst im öffentlichen Raum sind:

·       der/die für Kultur zuständige Bezirkstadtrat/rätin

·       der/die für Stadtentwicklung zuständige Bezirksstadtrat/rätin

·       Vertreter/innen des Kulturamts *

·       Vertreter/innen der SE Facility Management *

·       Vertreter/innen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamts *

·       Vertreter/innen des Stadtentwicklungsamts *

* Die Vertreter/innen des jeweiligen Fachamts werden durch den zuständigen  Bezirkstadtrat/die zuständige Bezirkstadträtin benannt.

   Benennung durch das für Kultur zuständige Bezirksamtsmitglied

·       drei Künstler/Künstlerinnen für Kunst im öffentlichen Raum

·       ein Architekt/eine Architektin aus Marzahn- Hellersdorf

·       ein Kunstsachverständiger/eine Kunstsachverständige

Abhängig vom jeweiligen Projekt werden ggf. der Verfasser des baulichen Entwurfs und der Nutzer bei den Beratungen der Kommission hinzugezogen.

Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen/eine Vorsitzenden/de und einen/eine stellvertretenden/de Vorsitzenden/de mit einfacher Mehrheit.

 2.2.      Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung und Abberufung des jeweiligen Mitgliedes.

3. Arbeitsweise

3.1.      Jedes Mitglied der Kommission ist teilnahmeverpflichtet, antrags-, rede- und stimmberechtigt. Die Mitglieder können sich nicht vertreten lassen.

3.2.      Die Geschäftsstelle der Kommission ist  im Fachbereich für Kultur angesiedelt.

3.3.      Die Sitzungen der Kommission sind nicht öffentlich. Die Ergebnisse werden in geeigneter Form veröffentlicht.

3.4.      Die Kommission tagt mindestens 2 Mal jährlich.

3.5.      Die Kommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Sie fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

3.6.      Von den Sitzungen der Kommission wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Widersprüche zum Protokoll sind innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einzureichen.

3.7.      Die Kommission beschließt zu Beginn der Sitzung die Tagesordnung. Die Einladung sowie die Tagesordnung werden 14 Tage vor der Sitzung versandt. Jedes Mitglied kann Besprechungspunkte für die Tagesordnung anmelden.

3.8.      Die Kommission kann sich themenbezogen Gäste (Experten/Expertinnen) zur fachlichen Beratung zu ihren Sitzungen einladen.

4. In-Kraft-Treten und Änderung der Geschäftsordnung

4.1.      Veränderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der dreiviertel Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Beirates.

4.2.      Diese Geschäftsordnung tritt am Tag der Beschlussfassung im Bezirksamt in Kraft.

Mitglieder der Kommission:

Josefine Günschel (Bildende Künstlerin)

Elena Olsen (Bildende Künstlerin)

Andreas Sommerer (Architekt)

Henrik Mayer (Bildender Künstler)

Bezirksstadtrat/rätin für Schule, Sport, Weiterbildung, Kultur und Facility Management, BA Marzahn-Hellersdorf

Stadtentwicklungsamt, BA Marzahn-Hellersdorf

Facility Management, BA Marzahn-Hellersdorf

Martin Schönfeldt (Büro für Kunst im öffentlichen Raum)

Karin Scheel (FB Kultur/ Schloss Biesdorf, BA Marzahn-Hellersdorf - Geschäftsstelle der Kommission)